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Gesellschafterstreitigkeiten:Strategien zur Prävention, Kommunikation und Streitbeilegung

  • Autorenbild: Oliver Peters
    Oliver Peters
  • 18. Nov.
  • 2 Min. Lesezeit

Gesellschafterstreitigkeiten können immense Störungen im operativen Geschäft von Unternehmen verursachen. Sie können in extremen Fällen sogar zu Handlungsunfähigkeit bis hin zur Existenzgefährdung von Unternehmen führen. Es ist daher umso wichtiger, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um Gesellschafterstreitigkeiten zu vermeiden oder im Ernstfall effektiv zu lösen. Im Wege eines groben Überblicks werden nachfolgend Strategien zur Prävention und Kommunikation sowie zu außergerichtlichen und gerichtlichen Lösungsmöglichkeiten dargestellt:

Prävention: Konfliktvermeidung durch Vertragsgestaltung

Der Gesellschaftsvertrag ist der Dreh- und Angelpunkt für die Gestaltung des Innenverhältnisses der Gesellschafter. Er kann ein zentrales Instrument zur Streitvermeidung der Gesellschafter untereinander sein – aber auch das Gegenteil bewirken. Eine präzise und vorausschauende Gestaltung kann das Aufkommen von Konflikten minieren:

  • Entscheidungsfindung, Stimmrechte und Mehrheitserfordernisse: Es empfehlen sich eindeutige Regelungen im Gesellschaftsvertrag, wie Entscheidungen auf der Gesellschafterebene getroffen werden, welche Stimmrechte und etwaigen Stimmrechtsausschlüsse bestehen und welche Mehrheiten - abhängig vom jeweiligen Beschlussgegenstand - erforderlich sind oder wem und wofür Vetorechte gewährt werden.

  • Beteiligung am Gewinn- und Verlust: Die Regelungen zur Beteiligung an Gewinnen und Verlusten sollten transparent und eindeutig formuliert sein. Spätere Konflikte über Ausschüttungen und die Angemessenheit der Beteiligung lassen sich so minimieren.

  • Regelungen zum Ausscheiden: Klare Bestimmungen zum Ausscheiden eines Gesellschafters - sei es durch (freiwillige) Kündigung, (erzwungenen) Ausschluss oder Tod - sind zu empfehlen. Dies gilt auch auch für die jeweiligen Rechtsfolgen wie z.B. Abfindungsmodalitäten und anzuwendende Bewertungsverfahren.

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Kommunikation: Transparenz und regelmäßiger Informationsaustausch

Ein erhebliches Eskalationspotenzial liegt und unzureichender oder intransparenter Kommunikation. Missverständnisse und Streit können durch Transparenz und regelmäßige Information der Gesellschafter vermeiden. Es kann sinnvoll sein, konkrete Berichts- und Informationspflichten sowie Informationsrechte im Gesellschaftsvertrag zu verankern.

Außergerichtliche Streitbeilegung: Mediation und Schiedsverfahren

Sollte es - trotz etwaiger Präventionsmaßnahmen - zu einer Eskalation kommen, empfiehlt sich in der Regel das Anstreben einer außergerichtlichen Lösung. Bereits im Gesellschaftsvertrag angelegte Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung, wie z.B. Mediationsverfahren oder Schiedsgerichte, könnten Vorteile gegenüber staatlichen Gerichtsverfahren bieten:

  • Vertraulichkeit: Im Gegensatz zu (öffentlichen) staatlichen Gerichtsverfahren würde außergerichtliche Streitbeilegung die Streitigkeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit halten. Gerade im Hinblick auf sensible Unternehmensangelegenheiten kann dies sehr bedeutend sein.

  • Effizienz: Schieds- und Mediationsverfahren sind oftmals schneller und weniger formell als Gerichtsprozesse. Sie können daher zu einer effizienteren Konfliktlösung beitragen.

  • Gestaltungsspielraum: Die Parteien können - ggf. unter professioneller Anleitung - einvernehmliche Lösungen entwickeln, die kreativ sind und über das rechtliche „Korsett“, den unmittelbaren rechtlichen Rahmen in einem Gerichtsverfahren, hinausgehen.

Gerichtliche Auseinandersetzungen: Ultima Ratio der Konfliktbewältigung

Oftmals bleibt nur der Weg der Auseinandersetzung vor den ordentlichen Gerichten, falls keine außergerichtliche Einigung möglich sein sollte. Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten aber nur als Ultima Ratio in Betracht gezogen werden. Sie sind häufig zeitaufwendig und kostspielig und kommen oftmals erst nach vielen Jahren des Prozessierens zu einem Ergebnis.

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Fazit

Gesellschafterstreitigkeiten sind ein Risiko für Unternehmen und Gesellschafter. Eine vorausschauende Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, einhergehend mit einer transparenten Kommunikation , kann Konflikten vorbeugen. Kommt es dennoch zu einem Streit, sollten zunächst außergerichtliche Streitbeilegungsmechanismen in Betracht gezogen werden. Gerichtliche Auseinandersetzungen, Ultima Ratio, sind häufig zeit- und kostenaufwendig. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung kann in allen Stadien - von der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages bis hin zur streitigen Auseinandersetzung - einen wichtigen Beitrag zur Konfliktvermeidung und Konfliktlösung sowie zur Stärkung der eigenen Position leisten.

 (Beitrag vom 22.10.2024)

 
 
 

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